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Aktuelles zu den Wirtschaftshilfen 2022

Dirk Friedel • Jan. 24, 2022

Überbrückungshilfe IV 2022

Corona-bedingte Umsatzausfälle im 1. Quartal 2022 werden mit der Überbrückungshilfe IV gefördert. Damit wird die Hilfe für betroffene Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler für Januar bis März 2022 fortgesetzt.

Die Förderbedingungen sind ähnlich wie bei der Überbrückungshilfe III in der ersten Fassung vom Februar 2021.

Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet zunächst vom 1. bis 31. Januar 2022 Überbrückungshilfe IV beantragen.

Hier alle wesentlichen Informationen im kurzen Überblick:
(Quelle: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Ueberbrueckungshilfe-IV/ueberbrueckungshilfe-iv.html)

  1. Förderzeitraum: 1. Januar bis 31. März 2022
  2. Vergleichszeitraum: Jan-März 2019
  3. Anträge: bis 30.04.2022 zu stellen,
    1. Änderungsanträge können bis 30.06.2022 gestellt werden
    2. man kann auch für Jan beantragen und Feb, Mrz als Änderungsantrag nachschieben
  4. Maximaler Fördersatz: bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent sinkt der maximale Fördersatz auf maximal 90 Prozent (vorher 100 Prozent) der Fixkosten.
    1. Umsatzeinbruch >70%: 90% Kostenerstattung
    2. Umsatzeinbruch 50-70%: 60% Kostenerstattung
    3. Umsatzeinbruch 30-50%: 40% Kostenerstattung
  5. Keine Förderung mehr für:
    1. baulichen Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen, auch nicht corona-bedingte Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten etc.
    2. Kosten der Digitalisierung
    3. Barzahlungen werden als Kosten grundsätzlich nicht mehr akzeptiert
    4. Vorkasserechnungen, wenn die Lieferung und Leistung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht nachgewiesen werden kann. Ansonsten können diese in der Schlussabrechnung angesetzt werden, wenn der Nachweis der Lieferung und Leistung innerhalb der Antragsfrist erbracht wurde. Abschlagszahlungen werden bis zu einer Höhe von maximal 50 Prozent anerkannt. Der Nachweis der Lieferung und Leistung erfolgt spätestens in der Schlussabrechnung.
    5. Restart-Prämie
  6. Weiterhin gefördert werden:
    1. Kosten der notwendigen Instandhaltung, Wartung,
      1. Austausch von defekten Wirtschaftsgütern bis 500€ netto.
      2. Soweit die geltend gemachten Ausgaben jene aus 2019 nicht übersteigen, ist davon auszugehen, dass die Kosten betriebsnotwendig sind.
      3. Die Ausgaben müssen nicht corona bedingt sein
    2. Marketing- und Werbekosten
    3. Ausgaben für Hygienemaßnahmen
      1. Neu hier: Sach- und Personalkosten für die Umsetzung von Corona-Zutrittsbeschränkungen. Diese Personalkosten sind förderfähig unabhängig davon, ob diese Kosten intern (durch eigenes Personal) oder extern (durch Beauftragung eines Dienstleisters) angefallen sind. Kosten können wie auch sonst in der Überbrückungshilfe in keinem Fall doppelt in Anschlag gebracht werden.
  7. Branchenspezifischen Sonderregelungen:
    1. Die Reisebranche kann Ausfall- und Vorbereitungskosten für Reisen aus dem Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 geltend machen.
    2. Die Veranstaltungs- und Kulturbranche kann Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum September bis Dezember 2021 geltend machen.
    3. Private Betreiber von Weihnachtsmärkten, Schausteller und Marktkaufleute, die von den Absagen der Advents- und Weihnachtsmärkte im Jahr 2021 betroffen waren, erhalten einen erhöhten Eigenkapitalzuschlag in Höhe von 50 Prozent (statt 30 Prozent) auf die Fixkostenerstattung für jeden Fördermonat, in dem sie antragsberechtigt sind, sofern sie im Dezember 2021 einen corona-bedingten Umsatzeinbruch in Höhe von mindestens 50 Prozent im Vergleich zu Dezember 2019 zu verzeichnen hatten.
    4. Nachweis durch Vertrag des Weihnachtsmarkbetreibers in Kombination mit einer Bestätigung des Betreibers, dass der Markt abgesagt wurde
    5. Ausfall- und Vorbereitungskosten können auch geltend gemacht werden, ebenso Abschreibung für verdorbene Ware
  8. Antragsvoraussetzungen
    1. Umsatzrückgang von 30% zum Referenzmonat 2019
    2. Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten zum Stichtag 29.02.2020 oder 31.12.2021 (auch im Nebenerwerb)
    3. Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe ohne Mitarbeiter nur wenn es der Haupterwerb ist (Wahlrecht 2019 oder Januar oder Februar 2020)
  9. Corona-bedingter Umsatzeinbruch
    1. Nicht als Corona-bedingt gelten beispielsweise Umsatzeinbrüche, die zurückzuführen sind auf wirtschaftliche Faktoren allgemeiner Art (wie Liefer- oder Materialengpässe) oder die sich erkennbar daraus ergeben, dass Umsätze bzw. Zahlungseingänge sich lediglich zeitlich verschieben.
    2. Nicht Betriebsferien: Umsatzausfälle nicht Coronabedingt (BMWi: freiwillige Schließungen = Betriebsferien)
    3. Aber: Schließung im Januar ist corona-bedingt, wenn dies nachweislich schadensmindernd ist
      1. d.h. Bei Schließung muss in formfreier Kalkulation (zum Beispiel in Excel) durch den Antragsteller eine Neben-Rechnung erstellt werden, um die wirtschaftlichen Auswirkungen
      2. FAQ: "Freiwillige Schließungen oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs, weil eine Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs, infolge von angeordneten Corona-Zutrittsbeschränkungen (3G, 2G, 2G Plus) unwirtschaftlich wäre, schließen die Annahme eines Corona-bedingten Umsatzeinbruchs nicht aus und beeinträchtigen die Förderberechtigung ausnahmsweise nicht. Der Antragsteller hat die wirtschaftlichen Beweggründe der freiwilligen Schließung oder Einschränkung des Geschäftsbetriebs dem prüfenden Dritten gegenüber glaubhaft darzulegen. Dabei legt er dar, inwiefern staatliche Corona-Zutrittsbeschränkungen oder vergleichbare Maßnahmen (Verbot touristischer Übernachtungen, Sperrstundenregelungen) seinen Geschäftsbetrieb wirtschaftlich beeinträchtigen. Der prüfende Dritte prüft die Angaben der Antragsstellenden auf Nachvollziehbarkeit und Plausibilität und nimmt die Angaben zu seinen Unterlagen. Auf Nachfrage der Bewilligungsstelle legt der prüfende Dritte die Angaben des Antragstellers der Bewilligungsstelle vor. Diese Regelung gilt zunächst für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Januar 2022.
    4. Nicht: Umsatzeinbrüche, die sich aufgrund von Schwierigkeiten in der Mitarbeiterrekrutierung ergeben


Neustarthilfe 2022

Die Neustarthilfe wird ebenfalls bis zum 31.03.2022 verlängert.


  1. Antragsfrist: 30.04.2022
  2. Neustart Hilfe kann seit 14.1. auch im ersten Quartal 2022 beantragt werden
  3. Antrag über StB erst im Februar möglich !
  4. Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird verlängert und beträgt bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum von Januar bis März 2022.
  5. einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 4.500 Euro
  6. (bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften)
  7. Rückmeldung bis 30.6. (Eigenantrag) / 31.12.2022 (Antrag über prüfende Dritte)
  8. Mitarbeiterstichtage: 29.02.2020 oder 31.12.2021
  9. Gründung bis 30.09.2021



Weitere Änderung der Härtefallhilfen 2022

Verlängerung bis 31.03.2022 von


  1. Härtefallhilfen
  2. Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen
  3. Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen
  4. Programm Coronahilfen für Profisport
  5. KfW-Sonderprogramm
  6. Kurzarbeitergeld unter Änderung bei den SV-Beiträgern


Die Härtefallhilfen unterstützen Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie in Not geraten sind, im besonderen Einzelfall. Sie richten sich speziell an solche Unternehmen, bei denen die bestehenden Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen nicht greifen, zum Beispiel die Überbrückungshilfen.


Quelle: https://www.haertefallhilfen.de/HSF/Navigation/DE/Home/home.html



Hinweis:

Alle zur Verfügung gestellten Informationen sind eine Zusammenfassung und sollen einen schnellen Überblick über das Thema vermitteln. Sie bieten keine Gewähr für Vollständigkeit und enthalten möglicherweise nicht alle für die richtige Anwendung notwendigen Informationen. Deshalb wenden Sie sich bitte direkt an unserer Kanzlei, wenn das Thema für Sie relevant ist. Für Fehler Ihrer eigenen Rechtswendung übernehmen wir keine Haftung.


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